Bundestag passt die Datenschutzgesetze an

Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause in der Nacht von Donnerstag (27.06.19) auf Freitag (28.06.19) einen Gesetzentwurf beschlossen.

Es geht um einen Entwurf für ein zweites Gesetz zur Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung.
Rund 154 Gesetze sind davon betroffen. Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie einige Betroffenenrechte sollen demnächst an die seit Mai 2018 geltende EU-Verordnung angepasst werden.

Zudem soll die Pflicht zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgeschwächt werden. Angestrebt wird damit vor allem eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Das Parlament erhöht die Grenze von 10 auf 20 Beschäftige.

Experten sehen diesen Entwurf als kritisch an.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hatte bereits im Vorfeld erklärt, dies sei eine "falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte".

Der Bundesrat muss dieser Neuregelung allerdings noch zustimmen.


QUELLE:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-schmaelert-Betroffenenrechte-verlangt-weniger-Datenschutzbeauftragte-4456801.html

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutzbeauftragte-bundestag-hebt-schwelle-fuer-betriebsgroesse-an-a-1274767.html

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