Coronavirus und Datenschutz – Was es zu beachten gibt
Aktuell gibt es kaum ein anderes Thema, das uns alle derartig beschäftigt wie das Coronavirus.
Doch was muss der Arbeitgeber sowohl auch der Arbeitnehmer während dieser Zeit in Hinsicht auf den Datenschutz beachten?
Gesundheitsdaten dürfen grundsätzlich nur restriktiv verarbeitet werden.
Laut dem BfDI (Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) ist es möglich, Gesundheitsdaten zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiter/innen zu erheben und zu verwenden. Die Grundsätze sind stets zu beachten.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/GesundheitSozialesArtikel/Datenschutz-in-Corona-Pandemie.html
In der aktuellen Krise steht natürlich das Homeoffice mehr denn je im Vordergrund.
Wir zeigen Ihnen, was Sie zum Coronavirus und Homeoffice wissen müssen.
Arbeitnehmer:
Mitarbeiter sollen während dieser Krise möglichst im Homeoffice arbeiten. Trotzdem dürfen Sie diese Entscheidung nicht alleine treffen. Der Arbeitgeber muss Ihnen das Homeoffice offiziell erlauben. Während der Homeoffice Zeit werden Sie Ihr Gehalt weiterhin wie gewohnt erhalten, da Sie Ihrer Arbeit nachkommen. Es sei denn, Ihr Arbeitgeber beantragt die ‚Kurzarbeit‘. Dies kann sich auf das Gehalt auswirken.
Arbeitgeber:
Sie als Arbeitgeber dürfen die Arbeitnehmer zum Homeoffice befugen. Hinsichtlich auf den Datenschutz sollten Sie gewisse Richtlinien aufsetzten. Denn die Arbeit von zuhause aus bringt natürlich viele Risiken für die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten mit.
Um diese Risiken zu minimieren müssen Technische und Organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen sollten für die Mitarbeiter/innen als ‚Richtlinie‘ verbindlich gemacht werden. Die Regelungen können Sie auch im Arbeitsvertrag festhalten.
Weiteres zum Homeoffice sowie praktische Tipps und einen Selbsttest finden Sie hier: https://karrierebibel.de/home-office-tipps/#Homeoffice-und-Corona-Wichtige-Informationen-und-Tipps.