Das E-Rezept ab Januar 2022 verpflichtend
Kurz zur Erinnerung: Das E-Rezept ist das rosafarbene Papier in Form eines QR-Codes in einer App.
Seit Anfang Juli wird das E-Rezept in 50 Arztpraxen und 120 Apotheken in Berlin-Brandenburg getestet.
Nun hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Freigabe für das E-Rezept erteilt.
Ab dem 1. Oktober 2021 können Praxen das E-Rezept bundesweit freiwillig anbieten, bevor die Ausstellung des E-Rezept ab 1. Januar 2022 verpflichtend wird.
Wer das E-Rezept in Zukunft nutzen möchte, benötigt dafür die Freischaltung von der Krankenkasse, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ein NFC-fähiges Smartphone.
Alle Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet die elektronischen Gesundheitskarten mit der kontaktlosen Schnittstelle auszustatten.
Das rosafarbene Papierrezept soll nur noch in Ausnahmefällen, z.B. in Not- oder Störfällen ausgestellt werden.