Das E-Rezept ab Januar 2022 verpflichtend

Kurz zur Erinnerung: Das E-Rezept ist das rosafarbene Papier in Form eines QR-Codes in einer App.
Seit Anfang Juli wird das E-Rezept in 50 Arztpraxen und 120 Apotheken in Berlin-Brandenburg getestet.


Nun hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Freigabe für das E-Rezept erteilt.

Ab dem 1. Oktober 2021 können Praxen das E-Rezept bundesweit freiwillig anbieten, bevor die Ausstellung des E-Rezept ab 1. Januar 2022 verpflichtend wird.

Wer das E-Rezept in Zukunft nutzen möchte, benötigt dafür die Freischaltung von der Krankenkasse, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ein NFC-fähiges Smartphone.

Alle Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet die elektronischen Gesundheitskarten mit der kontaktlosen Schnittstelle auszustatten.

Das rosafarbene Papierrezept soll nur noch in Ausnahmefällen, z.B. in Not- oder Störfällen ausgestellt werden.

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