Datenschutzkonforme Videoüberwachung im Unternehmen

Der Einsatz von Videosystemen zur Überwachung ist nicht ohne weiteres gestattet.
Viele Unternehmen setzen eine Videoüberwachung ein, um vor Einbrüchen, Diebstählen, Vandalismus oder Übergriffen zu schützen.

Eine Videoüberwachung ist rechtmäßig, jedoch müssen die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. f) DSGVO eingehalten werden.
Jeder Verantwortliche muss dafür bestimmte Vorgaben erfüllen.
Zudem gelten für die Videoüberwachung umfassende Dokumentations- und Rechenschaftspflichten.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 17.07.2020 eine neue Orientierungshilfe beschlossen.
Diese Hilfe der Aufsichtsbehörden ist kein geltendes Recht und somit auch nicht verbindlich.
Sie dient lediglich zur Orientierung und stellt praktische Hinweise dar.

Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/VUe-OH-DSK/OH-VUe_DSK-final.pdf

Wir als externer Datenschutzbeauftragter können Sie dabei unterstützen, eine rechtssichere und Datenschutzkonforme Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen einzuführen.
Unter dem Link können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen: https://eduodo.de/jetzt-anfragen

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