Der lange Weg des E-Rezeptes
Die Einführung des E-Rezeptes im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens war ein langer Weg.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Ausstellung des E-Rezeptes in allen Arztpraxen und Apotheken deutschlandweit verpflichtend.
Das Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen und Papierausdrucke langfristig abzuschaffen.
Versicherte können das E-Rezept bequem in der Apotheke einlösen, ohne eine App oder PIN verwenden zu müssen. Die elektronische Gesundheitskarte wird einfach in das Kartenlesegerät der Apotheke gesteckt, und die offenen Rezepte können abgerufen und eingelöst werden.
Die Einführung des E-Rezeptes war jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Es gab Bedenken bezüglich des Datenschutzes und technische Probleme in Apotheken und Arztpraxen. Besonders die Sicherheit des Einlöse-Mediums war ein zentraler Punkt.
Ursprünglich war es möglich, alle offenen Rezepte mit persönlichen Daten über den E-Rezept-Fachdienst abzurufen.
Trotz des Risikos einer Einlösung ohne PIN-Eingabe wurde eine „Lösung“ vorgeschlagen.
Im Falle eines Kartenverlusts empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit, die Karte schnellstmöglich bei der Krankenkasse sperren zu lassen. Um den Zugriff oder das Abrufen von Rezepte durch dritte zu vermeiden.
Die Zukunft des E-Rezeptes hängt von Praxiserfahrungen ab, und es bleibt abzuwarten, wie weitere Entwicklungen gestaltet werden.