Digitaler Impfpass - HURRAA ?!?!
Ganz im Gegenteil: Das ist kein Grund zu feiern.
Ist das gelbe Impfheftchen bald Geschichte?
Geimpfte können sich bereits in den Apotheken ein Zertifikat ausstellen lassen.
Zusammen mit der dazugehörigen CovPass-App oder der Corona-Warn-App entsteht der digitale Impfpass.
Ab dem 01. Juli geht dann die elektronische Plattform für die europaweite Überprüfung von Impfzertifikaten an den Start.
Einreiseverbote und Quarantänepflichten bei Reisen können somit umgangen werden.
Der Grenzbeamte scannt ganz einfach den QR-Code ein und erfasst folgende Daten:
… Name
… Geburtsdatum
… Datum der Impfungen
… Welcher Impfstoff (inkl. Chargennummer) bzw. Datum und Art des Tests bzw. Genesenen Status
… Der Aussteller des Zertifikats
Krank, gesund, infiziert? Die Antwort ist nur einen Klick entfernt.
Doch wer darf den QR-Code eigentlich einscannen?
Impfdaten sind nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders sensible Gesundheitsdaten.
Nicht jeder darf ohne weiteres in die Daten einsehen.
Als Hauptgrund wird mit der Fälschungssicherheit argumentiert.
Vielleicht wird an der Grenze genauer geschaut, aber in einem Restaurant bleibt es wahrscheinlich nur bei einem kurzen Blick auf den QR-Code.
Und von diesem kann man sich irgendwo einen Screenshot ziehen.
Wenn Sie uns fragen, ist das ganze einfach nur noch ein großes Chaos.
Überwachung wird Stück für Stück zur Normalität...