DSGVO-Verstoß: Satte Geldstrafe für Google
Google muss in Frankreich eine Geldstrafe in Höhe von 50 Mio. Euro zahlen. Aufgrund der Milliarden-Umsätze von Google sind 50 Mio. allerdings eher ein überschaubarer Betrag.
Die französische Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) stellt zwei Verstöße gegen die seit Mai 2018 geltende DSGVO fest.
Zum einen können Nutzer die Informationen zur Verwendung erhobener Daten, sowie den Speicher-Zeitraum nicht leicht finden. Wichtige Angaben, wie den Zweck der Datenverarbeitung seien über mehrere Dokumente unübersichtlich verteilt. Zudem sind einige Informationen unklar formuliert.
Die DSGVO verpflichtet alle verantwortlichen Stellen in leicht zugänglicher Form und in einer klaren Sprache zu informieren.
Außerdem sind die eingeholten Einwilligungen der Nutzer ungültig. Die Nutzer werden nicht ausreichend informiert.
Auslöser für diese Untersuchung waren Beschwerden von zwei Bürgerrechtsorganisationen „La Quadrature du Net“ (LQDN) aus Frankreich und NOYB unter Führung des bekannten Datenschutzaktivisten Max Schrems aus Österreich.
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