Einwilligung hier… Einwilligung da…

Seit Inkrafttreten der DSGVO habe ich das Gefühl, jeder denkt es müsste alles doppelt und dreifach unterschrieben und eingewilligt werden.

Ab wann aber wird tatsächlich eine schriftliche Einwilligung benötigt?


Bevor man zu einer Einwilligung greift, sollte man prüfen, ob es für die Verarbeitung eine gesetzliche Grundlage gibt…
Art. 6 DSGVO

Im Rahmen einer Behandlung von Patienten beruht die Datenverarbeitung meist auf einer gesetzlichen Grundlage.

Eine Einwilligung ist in der Regel nicht einzuholen ist.

Für bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge wird allerdings eine widerrufbare Einwilligung benötigt…

… Übermittlung von Daten an private Verrechnungsstellen

… Rezeptübermittlung an Apotheken

… Auskünfte über die Behandlung an Ehepartner und Angehörige

… kollegialen Austausche (Arztbriefe)

… Terminerinnerungsservice

>> Die Übermittlung von Patientendaten an

… Berufsgenossenschaften, Gesundheitsämter (Infektionsschutzgesetz), Krebsregister
... Ärztliche Stelle, die KV zu Abrechnungszwecken, oder Labore

unterliegen der gesetzlichen Übermittlungsbefugnis.

KEINE Einwilligung notwendig!

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