Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ab 01.12.2021 gültig

Ab dem 01.12.2021 gilt in Deutschland ein neues Telekommunikationsrecht. Neben dem TKG gibt es auch ein neues Gesetz – das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“.

In Kurzform: TTDSG

Das Fernmeldegeheimnis war bisher im § 88 TKG geregelt, nun ist es im § 3 TTDSG zu finden.

Auf den ersten Blick gibt es wenig Änderung.

Jedoch ist der ein oder andere interessante Punkt dabei.

1) Ausweitung des Fernmeldegeheimnisses: Unter den Begriff der „Endeinrichtungen“ fallen künftig explizit zum Beispiel auch WhatsApp, E-Mail-Kommunikation, Internettelefonie und andere Telemedien und Telekommunikationsdiensten (inkl. Google und Facebook!).

Dadurch soll das TTDSG für mehr Klarheit bei der Anwendung sorgen. So soll auch die Auswertung der Kommunikation der Endnutzer künftig ausgeschlossen werden.

2) Einschränkung der Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten: Der Erlaubnisvorbehalt für die Datenverarbeitung wird durch §§ 9 Abs. 1 und 13 TTDSG eindeutig festgelegt (z. B. Verarbeitung zum Zweck der Funktionsfähigkeit oder Abrechnung). Über die genannten Zwecke hinausgehende Datenverarbeitungen sind unzulässig.

3) PIMS-Dienste (Personal Information Management Services): Die Anforderungen an „Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen“ sind in § 26 TTDSG festgehalten (u. a. erforderliche Akkreditierung).

4) Neuerungen bei Cookie-Bannern im TTDSG Die Richtlinien zur Einwilligung des Endnutzers sind nun in § 25 TTDSG festgehalten. Diese orientieren sich maßgeblich an den Vorgaben der ePrivacy- Verordnung. Cookie-Banner werden dadurch zwar nicht verschwinden, die Regelungen zur Gestaltung sind nun jedoch präzisiert.
 

Fazit

Aufgrund noch erfolgter Streichungen und Regelungsanpassungen gestaltet sich das TTDSG insgesamt als harmonischer Zwischenschritt zur ePrivacy-Verordnung. Gerade im Bereich Cookies werden die derzeit auch gelebten Vorgaben nochmal bestärkt und stabilisiert.

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