Vom Fax-Zeitalter in die digitale Zukunft
Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten.
Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) sollen alle gesetzlich Versicherten in Deutschland die Möglichkeit erhalten, digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte, zu nutzen.
Zugleich werden sensible Gesundheitsdaten durch klare Regeln und im Einklang mit der EU-DSGVO bestmöglich geschützt.
Durch die Corona-Pandemie rutscht die Digitalisierung immer mehr in den Vordergrund.
Auch im Gesundheitswesen erhalten Patienten das Recht auf moderne Versorgung.
Ab dem 01. Januar 2021 soll nun auch eine ePA zur Verfügung gestellt werden.
Mit dieser ePA entscheidet allein der Patient, was mit seinen personenbezogenen Daten passiert.
Der Patient entscheidet, welche Daten gespeichert und welche wieder gelöscht werden sollen.
Zudem entscheidet der Patient in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder können in der ePA gespeichert werden.
Ab 2022 dann auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft.
Bei einem Krankenkassenwechsel können Versicherte in dem gleichen Jahr ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
Darüber hinaus können sich Versicherte E-Rezepte direkt auf dem Smartphone oder Tablet anzeigen lassen. Mit einer neuen, sicheren App kann man diese zukünftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.
Auch Überweisungen an die Fachärzte sollen nun auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Ab 2023 folgt dann die freiwillige Datenspende an die Forschung und Wissenschaft.
Für Patienten ist die Nutzung der ePA freiwillig.
Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind für den Schutz der verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Die Details werden mit dem Gesetzentwurf geregelt.
Gesetzentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG-Bundestag_Drs-18793.pdf
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutz-gesetz.html