Datenschutzprüfung: Apotheken gut aufgestellt

Im Rahmen einer anlasslosen Stichprobe hat die Datenschutzaufsicht im Gesundheitswesen fünf Apotheken auf ihren datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten geprüft.

Die Untersuchung umfasste die Einwilligungserklärungen von Kundinnen und Kunden bezüglich der Kundenkarte, die Löschkonzepte für personenbezogene Daten und die Aufbewahrung von Berechtigungsscheinen für die Ausgabe von Corona-Schutzmasken.

Die Einwilligungserklärungen für Kundenkarten wurden als rechtlich akzeptabel, jedoch verbesserungsfähig eingestuft. Einige Einwilligungstexte wiesen Ungenauigkeiten auf, und die eingesetzten Softwaresysteme waren teilweise so rudimentär, dass bestimmte Vorgänge manuell nachgetragen werden mussten.

Jede geprüfte Apotheke erhielt einen detaillierten Abschlussbericht mit Hinweisen auf Stärken und Schwächen ihres Datenschutzkonzepts sowie gegebenenfalls Vorschlägen zur Behebung von Schwächen.

Diese Apothekenprüfung setzt eine Serie von anlasslosen Prüfungen im Gesundheitswesen fort, nachdem im Vorjahr stichprobenartig Krankenhäuser überprüft wurden.

Das Fazit lautet: Die Apotheken handhaben diese sensiblen Daten gut, jedoch besteht an einigen Stellen Verbesserungspotenzial. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft vermehrt Unternehmen im Gesundheitswesen überprüft werden, da in diesem Bereich äußerst sensible Daten verarbeitet werden.

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