Elektronische Patientenakte (ePA) – Startschuss!

Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Versicherte erhalten eine digitale Akte, in der Befunde, Diagnosen und andere Gesundheitsdaten an einem Ort gebündelt werden. Ziel ist es, den Austausch zwischen Ärztinnen, Krankenhäusern und Apotheken zu erleichtern. Nutzerinnen können zudem eigene Daten ergänzen, etwa aus Fitnesstrackern, und die ePA per App verwalten.

Opt-out statt Opt-in

Die ePA wird automatisch eingerichtet, es sei denn, Versicherte widersprechen innerhalb von sechs Wochen. Auch danach ist ein Widerspruch jederzeit möglich – entweder über die App oder über die Stellen der Krankenkassen. Für Minderjährige bis 15 Jahre können die gesetzlichen Vertreter den Widerspruch erklären.
Ab März 2025 soll die ePA bundesweit genutzt werden, mit der Möglichkeit, Zugriffsrechte individuell zu steuern.

Sicherheitsbedenken bleiben

Kritik an der Sicherheit der ePA wird lauter. Der Chaos Computer Club wies auf potenzielle Schwachstellen hin, die missbräuchlichen Zugriff ermöglichen könnten. Auch Fachverbände äußerten Bedenken und fordern ein sichereres System. Die Gematik, zuständig für die Telematikinfrastruktur, weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die ePA höchsten Sicherheitsstandards entspricht und fortlaufend geprüft wird.

Sollte man widersprechen?

Versicherte sollten sich frühzeitig mit der ePA vertraut machen und abwägen, ob sie diese nutzen möchten. Wer Zweifel hat, kann von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Weitere Informationen zu den Widerspruchsmöglichkeiten bieten die Krankenkassen sowie datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden.

Die Entscheidung ist somit Ihnen überlassen!

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