Neues Gesetz... Stichtag 28.06.2025

Eine Website unterliegt nicht nur den Datenschutzgesetzen.
Es gibt zahlreiche weitere Gesetze, die bei der Gestaltung und Pflege einer Website zu beachten sind. Dazu gehören beispielsweise das Digitale Dienste Gesetz oder ab dem kommenden Jahr das neue Gesetz zur Barrierefreiheit.


Als Ihr Datenschutz-Dienstleister sehen wir es als unsere Verpflichtung an, Sie auch über Gesetzesänderungen zu informieren, die nicht direkt mit dem Datenschutz in Verbindung stehen. Unser Ziel ist es, Sie vor unnötigen Bußgeldern, Mahnschreiben oder ähnlichen Sanktionen zu bewahren. Zwar können wir Sie rechtlich nicht bei der Umsetzung dieser Gesetze beraten, da dies außerhalb des Datenschutzes liegt, doch wir können Ihnen relevante Informationen liefern und Ihre Fragen bestmöglich beantworten, um Sie zu unterstützen.

Ab dem 28.06.2025 wird Barrierefreiheit keine Option mehr sein, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für alle Website- und App-Betreiber. Dies könnte auch für Sie relevant sein, sofern Sie eine Praxiswebsite betreiben.

Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht oder erbracht werden, müssen barrierefrei sein. Private und rein geschäftliche (B2B) Angebote sind nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen. Kleinunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro, sind ebenfalls von den Anforderungen ausgenommen.

Was müssen Sie zur Barrierefreiheit tun?

  • Ihre Website muss den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen.
  • Ihre Website muss eine barrierefrei zugängliche “Erklärung zur Barrierefreiheit” enthalten, in der Sie darlegen, wie Sie die Barrierefreiheit sicherstellen und welche Teile Ihrer Website eventuell noch nicht barrierefrei sind.
  • Zudem muss Ihre Website eine Kontaktmöglichkeit bieten, damit Nutzer Barrieren melden können.

Sprechen Sie mit Ihrer Website-Agentur oder einem Rechtsanwalt:
Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte durch Ihre Website-Agentur erfolgen. Stellen Sie sicher, dass alle offenen Fragen geklärt werden und die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Wenn die Website-Agentur überfordert sein sollte, sollten Sie Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten, um sicherzustellen, ob und in welchem Umfang das Gesetz auf Sie zutrifft.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren.

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