Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Datenschutz steht selten allein. Themen wie Steuern, Arbeitsschutz oder das Gesundheitswesen sind oft eng damit verknüpft.
Deshalb möchten wir Sie — sofern Ihr Steuerberater es noch nicht getan hat — auf eine wichtige Änderung ab 2025 hinweisen:

✅ Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Ab dem Jahr 2025 wird die handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege (Rechnungen, Kostenbelege) von 10 auf 8 Jahre reduziert.

Warum diese Information wichtig ist

Auch im Datenschutz gilt der Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 DSGVO).
Das bedeutet:
Daten, für die der Zweck erfüllt wurde oder deren gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, müssen gelöscht oder vernichtet werden.

Zur besseren Übersicht erhalten Sie von uns eine Einzelaufstellung der Löschfristen für das Jahr 2025. Diese können Sie gerne per E-Mail anfragen. 

Bitte beachten Sie:

  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen entsprechend.
  • Veranlassen Sie rechtzeitig die Löschung oder Vernichtung nicht mehr benötigter Daten.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Aufmerksamkeit.

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