News

WhatsApp-Backup unverschlüsselt

2022-8-22

Der Datenschutz steht nicht immer bei WhatsApp im Vordergrund. Trotz zahlreicher Verbesserungen in den vergangenen Jahren zeigt sich noch immer an vielen Stellen die eher laxe Einstellung des Mutterkonzerns Meta zum Datenschutz. Vorsicht ist unter anderem bei Chat-Backups geboten. Zwar sind die Chats selbst mittlerweile durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Doch ein erstelltes WhatsApp-Backup ist standardmäßig unverschlüsselt. Wie können Sie auch diese schützen:

Tesla und der Datenschutz

2022-7-14

Immer wieder steht die Einstellung zum Datenschutz beim Autobauer Tesla in der Kritik. Die hochmodernen Elektrofahrzeuge können nämlich u. a. Fahrdaten und Videos aufzeichnen – und zwar über die integrierte Dashcam sowie den sogenannten Wächtermodus (Sentry-Mode).

Löschfristen der Corona-Daten

2022-6-15

„Alle Datenverarbeitungen – wie zum Beispiel die Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz mit 3G-Kontrolle – waren zweckgebunden“ Die in diesem Rahmen verarbeiteten Daten hätten bereits mit dem Ende der gesetzlichen Pflichten sofort gelöscht werden müssen. Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen.

Transparenz im Gesundheitswesen

2022-5-13

Das Bewertungsportal „Jameda“ ist für viele Ärztinnen und Ärzten ein Dorn im Auge. Darüber können Patientinnen und Patienten bewerten inwiefern diese zufrieden oder auch unzufrieden mit der Leistung der jeweiligen Praxis ist.

Rückblick DSGVO-Bußgeldverfahren

2022-4-13

Von den deutschen Behörden wurden im Laufe des vergangenen Jahres 373 Bußgelder mit einem Gesamtbetrag in Höhe von über 2,11 Mio. EUR verhängt (da nicht alle Behörden sich zur Höhe der Bußgelder geäußert haben, ist diese Zahl als Untergrenze zu verstehen). Mit 72 Bescheiden stand die Thüringer Aufsicht an der Spitze. Auf Platz zwei und drei folgten Nordrhein-Westfalen (57) und Niedersachsen (42).

Unverschlüsselte E-Mails mit Einwilligung möglich

2022-3-10

Das OLG Düsseldorf hat einer Versicherten wegen einer falsch versandten E-Mail ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € zugesprochen. Interessant ist aber auch, dass das Gericht feststellte, dass man durchaus E-Mails unverschlüsselt versenden kann, wenn die betroffene Person einwilligt. 

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